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Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94 a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hiebei jeglicher Mißbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z. B. dadurch, daß nachgewiesen wird, daß hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen).
Diese in EAS 910 getroffene Aussage beruht auf der Erwägung, daß § 94 a EStG die Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug ausschließlich deshalb statuiert, um einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung gegenüber nachgewiesen ist, kann daher die Steuerentlastung richtlinienkonform vorgenommen werden.
Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen einer EU-Richtlinie erscheint nunmehr dur...