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EuGH: Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben
Im Urteil vom , verbundene Rs. C-192/95 bis C-218/95 Comateb u. a. (IStR 1997, 80), hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat einem Abgabepflichtigen die Erstattung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgabe verweigern kann.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen insgesamt 27 Unternehmen und dem französischen Directeur général des douanes et droits indirects betreffend die Erstattung des „octroi de mer". Im Urteil Legros u. a. (, Rs. C-163/90, Slg. 1992 L-4625) hatte der EuGH zum „octroi de mer" entschieden, daß eine Abgabe, die ein Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Waren wegen deren Einführung in eine zum Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats gehörende Region nach Maßgabe des Zollwerts der Waren erhebt, eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellt. Trotz der Entscheidung Legros wurde der „octroi de mer" von der Dienststelle für Zölle und indirekte Steuern des Departments Guadeloupe im Zeitraum von (Datum des Urteils Legros) bis weiterhin erhoben. Seitens Comateb u. a. wurde daher die Erstattung des „octroi de mer" für diesen Zeitraum ...