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Österreichische Privatstiftung mit deutschen Begünstigten
Erzielt eine in Österreich errichtete Privatstiftung (Familienstiftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus inländischem Liegenschaftsvermögen und werden von der deutschen Finanzverwaltung die Einkünfte gemäß § 15 deutsches Außensteuergesetz den in Deutschland ansässigen Begünstigten anteilig zugerechnet, dann führt dies zu keiner internationalen Doppelbesteuerung.
Denn soweit die Kapitalerträge der Stiftung betroffen sind, tritt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 KStG bei ihrem Zufluß in die Privatstiftung in Österreich Steuerfreiheit ein. Bei ihrem Abfluß als Zuwendung an die deutschen Stiftungsbegünstigten würde zwar nach inländischem Recht die 25%ige Kapitalertragsteuer anfallen; doch ist von dieser gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren; denn es handelt sich bei solchen Zuwendungen um im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte, die folglich der erwähnten Steuerzuteilungsregel zuzuordnen sind.
Was die von der Stiftung erzielten Einkünfte aus der Vermietung des Liegenschaftsbesitzes anlangt, unterliegen diese in den Händen der Privatstiftung wohl der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Da aber in Deutschland eine Hinzurechnung dieses Einkünfteflusses zu den Einkünften...