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Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit. c dieser Bestimmung enthält eine „Subject-to-tax-Klausel", die fordert, daß „die Entgelte der österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann könnte Indien nicht mit Erfolg entgegengetreten werden; denn für die betreffenden Einkünfte ist im österreichischen Recht eine totale sachliche Steuerbefreiung vorgesehen; der Umstand, daß die betreffenden Einkünfte gemäß § 3 Abs. 3 EStG bei Ermittlung des auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuersatzes anzusetzen sind, reicht nicht aus, um die Erfordernisse einer „Subject-to-tax-Klausel" zu erfüllen. (EAS 999 v. )