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Einwirkungen des Europarechts auf das Unternehmenssteuerrecht
Herzig/Dautzenberg (DB 1997, 8 ff.) geben einen Überblick über Vorschriften des deutschen Unternehmenssteuerrechts, die europarechtlich als fragwürdig angesehen werden können. Die Autoren weisen dabei nach, daß die EG-rechtlichen Einwirkungen auf das deutsche Unternehmenssteuerrecht eine sehr viel größere Bandbreite haben, als dies bisher angenommen worden ist. Nach Herzig/Dautzenberg ergeben sich aus diesem Umstand allerdings auch zahlreiche Chancen für die Steuerpflichtigen, Steuerlasten zu vermindern, die nur sie, nicht aber auch alle ihre Konkurrenten belasten, und die deshalb die Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutschen Markt und innerhalb Europas verzerren. So sprechen etwa gute Gründe dafür, im Bereich des DBA-Rechts von der Existenz einer sogenannten Meistbegünstigungsklausel auszugehen, nach der sich beispielsweise in Frankreich ansässige Steuerpflichtige gegenüber Deutschland auch auf das DBA Deutschland-Griechenland berufen könnten. Auch für Beul (IStR 1997, 1 ff.) erscheint es zumindest fragwürdig, ob die unterschiedliche Behandlung von Steuerpflichtigen nach den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen gerechtfertigt werden kann.