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SWI 2, Februar 1997, Seite 85

Zur Frage der Liefergewinnbesteuerung bei einer spanischen Baubetriebsstätte

(BMF) - Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage eines Transportsystems in Spanien und werden die aus Österreich angelieferten Bauteile in Spanien montiert, wobei die Montagedauer länger als 12 Monate andauert, so wird hiedurch eine Betriebstätte in Spanien begründet. Gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA-Spanien ist hiebei der aus der Auftragsübernahme erwirtschaftete Gewinn insoweit der spanischen Betriebstätte zuzurechnen, als ihn ein unabhängiges Unternehmen bei Ausführung jener Tätigkeiten erzielt hätte, die das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Betriebsstätte erbracht hat.

Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren:

1. Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Baubetriebsstätte ausgeführt hat („Funktionsanalyse").

2. Sodann ist nach einer von der OECD anerkannten Methode festzustellen, welche Vergütungen ein fremdes Unternehmen erzielt hätte, wenn es die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten selbst erbracht und die damit verbundenen Aufwendungen getragen hätte.

Sollte die Funktionsanalyse ergeben, daß an...

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