zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 1997, Seite 71

Mitarbeiterentsendungen nach Italien

(BMF) - Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt, wobei eine Ferienwohnung für ihn angemietet und im italienischen Betrieb ihm ein Schreibtisch zur Verfügung gestellt wird, dann spricht vieles dafür, daß hiebei keine Betriebsstätte in Italien begründet wird. Denn eine bloße periodische Mitbenutzung von Räumlichkeiten stellt aus österreichischer Sicht keine Betriebsstätte dar. Angesichts des Umstandes, daß mit Italien das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, besteht aber in Österreich sowohl hinsichtlich der Lohnbezüge des nach Italien entsandten Mitarbeiters als auch hinsichtlich des aus der Know-how-Vergabe erzielten unternehmerischen Gewinnes des Arbeitgebers Steuerpflicht in Österreich; und zwar unabhängig davon, ob in Italien eine Betriebsstätte begründet wird oder nicht. (EAS 993 v. )

Daten werden geladen...