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Wohnsitzverlegung schweizerischer Rentner nach Österreich
(BMF) - Verlegen Schweizer nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, dann gilt in bezug auf die nach Wohnsitzverlegung zufließenden Rentenbezüge folgendes:
Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung unterzogen.
Werden von einer schweizerischen Fürsorge-Versicherungseinrichtung, die nach dem schweizerischen Bundesversicherungsgesetz als allgemeines Versicherungsunternehmen konstituiert ist, Pensionsleistungen bezogen, dann liegt der Fall einer sogenannten „Gegenleistungsrente" vor: der Rentenbezug ist die Gegenleistung des Versicherungsunternehmens für die - auf vertraglicher Grundlage, d. h. ohne gesetzliche Verpflichtung - eingezahlten Versicherungsbeiträge. Fließen in solchen Fällen dem in Österreich lebenden Pensionisten sonach aufgrund eines Rentenversicherungsvertrages lebenslängliche Rentenbezüge aus der Schweiz zu, dann tritt inländische Steuerpflicht des Rentenbezuge...