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Französische Mieterträgnisse einer österreichischen Immobiliengesellschaft
(BMF) - Erwirbt eine österreichische Immobilien-GmbH in Frankreich ein Bürohaus - ohne dort eine Betriebstätte zu begründen -, dann unterliegen die aus der Vermietung dieses Objektes erzielten Einkünfte nach französischem Recht der französischen Besteuerung; diese Einkünfte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Sollte Frankreich tatsächlich neben der Besteuerung der Mieteinkünfte von den nach Österreich transferierten Beträgen zusätzlich eine 25%ige Abzugssteuer erheben, so kann aus dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen für eine solche Besteuerung keine Rechtsgrundlage erkannt werden. Eine eingehendere Auseinandersetzung mit dem aufgeworfenen Problem ist allerdings im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht möglich.
Sollten daher gegenteilige Ansichten auf französischer Seite vertreten werden, so müßten die einschlägigen Rechtsgrundlagen der französischen Steuergesetzgebung bekanntgegeben werden; erst dann könnte eine vertiefte Untersuchung bezüglich der Vereinbarkeit mit dem geltenden Abkommen angestellt werden. (EAS 975 v. )