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Parameter für die Beurteilung der Rechtskonformität von Kinder- und Minderjährigenehen
Jüngst mussten sich österreichische Höchstgerichte vermehrt mit der Anerkennungsfähigkeit von ausländischen Kinderehen auseinandersetzen. Dieser Beitrag soll – unter Berücksichtigung der Rsp sowie der einschlägigen Lehrmeinungen – die wesentlichen Eckpunkte zur Beurteilung der Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Kinderehe in Form eines Prüfungsschematas herausarbeiten und kompakt darstellen.
I. Grundlegendes
Nach Berichten von UNICEF sind weltweit bereits um die 650 Mio Mädchen und 115 Mio Jungen vor Abschluss ihres 18. Lebensjahrs verheiratet worden. Durch die COVID-19-Pandemie wird zusätzlich ein deutlicher Anstieg von Ehen Minderjähriger befürchtet. Auch die österreichische Regierung hat die Relevanz dieses Themas erkannt und in ihrem Regierungsprogramm ein Maßnahmenpaket gegen Zwangsehen – insb durch Prüfung der Anhebung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre – angekündigt.
Aus § 1 EheG ergibt sich, dass es einem Minderjährigen, der das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat, nicht vollkommen verboten ist, eine Ehe einzugehen. Das Gericht hat eine solche Person auf ihren Antrag für ehefähig zu erklären. Damit lässt sich bereits aus der Norm selbst ableiten, dass nicht jede Eheschließun...