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PV-Info 3, März 2015, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Kostenübernahme des Arbeitgebers für arbeitnehmereigenes Kfz

Übernimmt ein Arbeitgeber sämtliche Kosten (monatliche Leasingraten, Kaution, Kfz-Versicherung, Serviceleistungen) eines im Eigentum des Arbeitnehmers stehenden Kfz, so handelt es sich hierbei um reguläre Gehaltsbestandteile gemäß § 15 Abs 1 EStG, die der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu unterwerfen sind. Ein – fälschlicherweise – dafür angesetzter Sachbezug ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht ausreichend, da es sich um kein arbeitgebereigenes Kfz handelt und daher die Sachbezugswerteverordnung nicht zur Anwendung kommt. Die Kostenersätze sind somit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 2 Abs 3 Z 4 EStG zu werten ().

Kein Vertreterpauschale für Versicherungsgutachter

Anstelle des Werbungskostenpauschbetrags gemäß § 16 Abs 3 EStG treten für bestimmte, mit Verordnung des BMF (BGBl II 2001/382) festgelegte Berufsgruppen Werbungskosten in pauschalierter Höhe. Unter diese Regelung fallen unter anderem auch Vertreter, wobei deren überwiegende Arbeitszeit im Außendienst erbracht werden muss. Die vorrangigen Ziele dieser Außendiensttätigkeit sind die

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