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I. Risiko- und Auffälligkeitsanalyse in der Krankenversicherung
Im Rahmen einer Änderung des ASVG durch die jüngste Arbeitszeitnovelle wurde das in § 42b ASVG geregelte Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool der Krankenversicherungsträger dahin gehend erweitert, dass dieses nicht mehr nur für den Dienstgeber-, sondern auch für den Dienstnehmerbereich zur Anwendung gelangen soll.
Durch diese Erweiterung sollen Missbrauchspotenziale in der Krankenversicherung erkannt und vermindert werden. Das Augenmerk soll einerseits auf die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung (missbräuchlicher Bezug von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Heilbehelfen, insbesondere durch von der Rezeptgebühr befreite Personen und deren Angehörige, sowie missbräuchliche Verwendung der e-card) und andererseits auf die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen gelegt werden.