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Sachbezug PKW und Verbot der Privatnutzung
Der UFS hatte sich in seinen Entscheidungen immer wieder mit dem Ansatz eines Sachbezugs bei Privatnutzung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge zu beschäftigen (vgl zuletzt -F/10 ; , RV/1207-L/08 ; , RV/3963-W/08 ). In diesem Zusammenhang wird regelmäßig auch vorgebracht, dass seitens des Arbeitgebers ein Verbot der Privatnutzung ausgesprochen worden wäre.
Rechtslage
Gemäß § 15 Abs 1 EStG liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs 3 Z 4 bis 7 EStG zufließen. Diese sind grundsätzlich mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 15 Abs 2 EStG).
Zur bundeseinheitlichen Regelung der Höhe ist zu § 15 Abs 2 EStG die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge, BGBl II 2001/416, ergangen. Diese normiert in § 4 Abs 1, dass wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Privatfahrten) zu benützen, ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal € 600,– monatlich, anzusetzen ist. Einer geringeren Privatnutzung Rechnung tragend normiert Abs 2 der genannte...