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PV-Info 8, August 2011, Seite 18

Kindererziehung aus pensionsrechtlicher Sicht

Mag. Christa Kocher

Nach wie vor sind vor allem Frauen für die Kindererziehung zuständig. Dies führt über Teilzeitbeschäftigungen und Karriereknick zu niedrigerem Einkommen und damit auch zu geringeren Pensionen. Zusätzlich werden auch Karenzen zur Kinderbetreuung in erster Linie von Frauen wahrgenommen. Ein zusätzlicher Nachteil für eine künftige Pension? Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um Nachteile zu verhindern. Aber reichen diese auch aus?

Die Pensionsleistung ist umso höher, je höher die Einkünfte während des Erwerbslebens sind und je mehr Versicherungsmonate man erworben hat. Versicherungsmonate sind nicht nur Beitragsmonate, also Monate, für die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, sondern auch andere im Gesetz aufgezählte Zeiten (= Ersatzzeiten ), wie zB Präsenzdienst, Arbeitslosengeldbezug oder eben Kindererziehungszeiten.

Kindererziehung und Versicherungsmonate

Sofern man ein Kind überwiegend erzogen hat, gelten die ersten 48 Kalendermonate beginnend mit dem Kalendermonat nach der Geburt eines Kindes als Versicherungsmonate (bei Mehrlingsgeburten die ersten 60 Kalendermonate). Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder (für Letztere nur, wenn di...

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