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Arbeitsmarktöffnung: Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Mit BGBl I 25/2011, ausgegeben am , wurde das AuslBG – im Zusammenspiel mit den Änderungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz (FrÄG) 2011, BGBl I 2011/38 – einer umfangreichen Novellierung unterzogen. Dabei wurden insbesondere die Öffnung der Ostgrenzen des Arbeitsmarktes (per ) und ein kriteriengeleitetes Zulassungsmodell (mit ) in das Gesetz implementiert (Rot-Weiß-Rot-Card). Das neue Zulassungsmodell ersetzt die bisherigen Bewilligungsarten aber nicht, sondern tritt zu diesen hinzu. Es können daher auch weiterhin Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die bedeutsamsten Änderungen.
Wesentliche Änderungen bzw Neuerungen
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Änderung | Gesetzliche Bestimmung | Inkrafttreten |
---|---|---|
Wegfall der Bewilligungspflicht für Staatsangehörige aus Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Polen, Estland, Lettland und Litauen. | ||
Verpflichtung des AMS, Ausländern auf Antrag zu bestätige... |