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PV-Info 1, Jänner 2009, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung Jänner 2009

Mag. Monika Kunesch
  • Vornahme von Kollektivvertragserhöhungen oder Satzungserhöhungen (zB Hausbesorger).

  • Berücksichtigung der geänderten Freibeträge nach § 68 Abs 2 EStG (zehn maximal 50%ige Überstundenzuschläge, maximal € 86,–).

  • Das zieht eine Neuberechnung von Überstundenpauschalen und des Steuervorteils bei All-in-Vereinbarungen nach sich.

  • Neuberechnung der Sachbezugswerte für im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Wohnraum.

  • Erneuerung der Anträge auf Vergütung von Altersteilzeitgeld, sofern sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben.

  • Löschen alter Freibetragsmitteilungen und Erfassen der neuen Mitteilungen (basierend auf den Arbeitnehmerveranlagungen von 2007).

  • Berücksichtigung allfälliger Änderungen bei Erklärungen zur Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags.

Mag. Monika Kunesch, LL.M.
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