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Budgetbegleitgesetz 2012
Die Regierungsvorlage zum BBG 2012 passierte am den Ministerrat und wurde daran anschließend der parlamentarischen Behandlung zugewiesen (RV 1494 BlgNR 24. GP). Nach einer Behandlung im Budgetausschuss wurde es im Nationalrat am schließlich mehrheitlich angenommen.
Mit dem BBG 2012 sollen insb folgende Änderungen vorgenommen werden:
Neufassung des geltenden EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes (EG-VAHG): Die Richtlinie 2010/24/EU ersetzt mit Wirkung vom die geltende Beitreibungsrichtlinie 2008/55/EG über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen, ABl L 150 vom S 28. In Anbetracht wesentlicher Änderungen soll das geltenden EG-VAHG durch das BBG 2012 eine Neufassung erhalten.
Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG): Als Reaktion auf eine Entscheidung des VfGH (, G 150/10) sollen Grundstückszuwendungen an Stiftungen zukünftig nicht mehr der Stiftungseingangssteuer, sondern der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Änderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG): Die Valorisierungsbestimmungen des GGG sollen in § 31a Abs 1 GGG zusammengefasst und gebührenschonendere Rundungsregeln eingeführt werde...