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GesRZ 6, Dezember 2011, Seite 329

Liebe Leserinnen und Leser!

Nikolaus Arnold

In der Praxis kommt der Auslegung von Gesellschaftsverträgen gerade bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern und/oder Gesellschaftergruppierungen erhebliche Bedeutung zu. Häufig stellt sich auch die Frage, ob oder inwieweit vom Gesellschaftsvertrag abweichende Vorstellungen der Gesellschafter und Syndikatsverträge oder sonstige außergesellschaftsvertragliche Regelungen bei der Auslegung mitzuberücksichtigen sind.

In der OGH-Entscheidung vom , 6 Ob 99/11v, blieben zwei wesentliche Fragen noch offen: 1.) Inwieweit ist die wahre Parteienabsicht bei einem Streit, allenfalls auch nur zwischen den Gründungsgesellschaftern, zu berücksichtigen? 2.) Und besteht bei einer personalistisch strukturierten Gesellschaft ein abweichendes Beurteilungserfordernis? Eine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger finden Sie in diesem Heft auf den Seiten 366 ff.

Kurz vor Abschluss der Drucklegung wurde allerdings eine weitere Entscheidung des OGH veröffentlicht (). In teilweise ausdrücklicher Abkehr von früheren Entscheidungen hält das Höchstgericht fest, dass die im materiellen Sinn zu qualifizierenden korp...

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