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GesRZ 4, August 2011, Seite 192

EU: Umsetzung der neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken

Die Umsetzungsfrist für die Dritte Eigenkapitalrichtlinie 2010/76/EU endete am . Ziel der Richtlinie, mit der die Eigenkapitalrichtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG geändert werden, ist es, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen und die übermäßige und unvorsichtige Übernahme von Risiken im Bankensektor zu bekämpfen. Im Mai 2011 hat die Europäische Kommission etliche europäische Länder (Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen.

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Übernahmekommission. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien.
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