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EU: Umsetzung der neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken
Die Umsetzungsfrist für die Dritte Eigenkapitalrichtlinie 2010/76/EU endete am . Ziel der Richtlinie, mit der die Eigenkapitalrichtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG geändert werden, ist es, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen und die übermäßige und unvorsichtige Übernahme von Risiken im Bankensektor zu bekämpfen. Im Mai 2011 hat die Europäische Kommission etliche europäische Länder (Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen.