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VwGH: Zur ressortübergreifenden Verantwortlichkeit eines Vorstandmitglieds für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften während der Zeit seines Erholungsurlaubs
Im Ausgangsfall hatten die FMA bzw der UVS wegen der Veröffentlichung fehlinformierender Ad-hoc-Meldungen Strafen gegen die Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft ausgesprochen. Dabei wurde auch ein Vorstandsmitglied sanktioniert, welches nach der internen Ressortverteilung nicht für die Veröffentlichungstätigkeit der Gesellschaft verantwortlich warS. 192 und sich zudem zum Zeitpunkt der Ad-hoc-Meldung im Erholungsurlaub befand. Nach dem Erk des , folgt aus der erkenntnisgegenständlichen Ressortverteilung, dass die Überwachung der Veröffentlichungstätigkeiten der Gesellschaft in erster Linie den nach der Geschäftsverteilung dafür zuständigen Vorstandsmitgliedern obliegt. Dieser Umstand entlastet die ressortfremden Vorstandsmitglieder jedoch nicht von jedweder Kontrolltätigkeit. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass ein nach der Geschäftseinteilung unzuständiges Vorstandsmitglied die im Verantwortungsbereich eines anderen Vorstandsmitgliedes tätigen Personen mit gleicher Intensität überwacht, wie es dem nach der internen Geschäftseinteilung zuständigen Vorstandsmitglied obliegen würde. Die Kontrolltätigkeit des unzuständigen Vorstandsmitglieds könne s...