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GesRZ 4, August 2011, Seite 191

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

Im BGBl I 2011/53 wurde am das GesRÄG 2011 kundgemacht, mit dem das österreichische Umgründungsrecht an die Vorgaben der Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen angepasst werden soll. Die Richtlinie 2009/109/EG zielt auf eine Verringerung von Informationspflichten bei Umgründungen ab, um die Verwaltungslasten für Unternehmen zu reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern (vgl dazu ausführlich Schimka/Schörghofer, Neue europäische Vorgaben für die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen – Zur Änderung der Fusions-RL, der Spaltungs-RL, der EU-Verschmelzungs-RL und der Kapital-RL, WBl 2010, 109). Dieses Ziel versucht das GesRÄG 2011 in Umsetzung der europäischen Vorgaben ua durch vereinfachte Umgründungen zu erreichen, bei welchen nicht nur manche Berichte und die Durchführung von Hauptversammlungen entbehrlich sind, sondern auch die Bekanntmachung des Verschmelzungs- oder Spaltungsplans durch das Einstellen des entsprechenden Dokuments in die Ediktsdatei erfo...

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