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Zivilprozessrecht kompakt
Haase

Zivilprozessrecht kompakt

Von der Vorbereitung bis zur Rechtskraft - Tipps, Beispiele und Checklisten

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5451-5

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Zivilprozessrecht kompakt (2. Auflage)

S. 142. Verfahrensablauf Zuständigkeit

2. Verfahrensablauf Zuständigkeit

2. Verfahrensablauf Zuständigkeit

S. 152.1. Der Streitgegenstand

Der Streit- oder Prozessgegenstand ist nach hL zweigliedrig. Er setzt sich aus den Tatsachenbehauptungen (= Vorbringen) und dem Urteilsantrag, welcher vom Kläger vorzuformulieren ist, zusammen. Die Identität des Streitgegenstands mit jenem einer späteren Klage bedingt das Prozesshindernis der „anhängigen Rechtssache“.

Worüber das Gericht zu entscheiden hat, definiert also der Kläger vorab, das Gericht ist in der ZPO grundsätzlich nicht ermächtigt (oder verpflichtet), darüber hinaus die Wahrheit zu erforschen (Dispositionsmaxime).

2.2. Das bestimmte Begehren

Das Klagebegehren (Urteilsantrag) muss so bestimmt sein, dass es den Erfordernissen des § 7 EO entspricht.

Ist der Urteilsantrag zu unpräzise, so kann das Gericht von sich aus präzisieren, darf aber nichts anderes und nicht mehr zusprechen, als ursprünglich begehrt wurde (§ 405 ZPO).

Im Einzelfall kann die Formulierung sehr anspruchsvoll sein, insbesondere wenn eine andere Leistung als ein Geldbetrag begehrt wird. Der Urteilsantrag steckt den Rahmen der Entscheidung des Gerichts ab, wirkt sich also auf die eintretende Rechtskraftwirkung und die folgende res iudicata direkt aus. Außerdem müssen ...

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