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Rechtsmissbräuchlicher Vollmachtswiderruf
Wird ein rechtsmissbräuchlicher Vollmachtswiderruf behauptet, hat das Firmenbuchgericht dies nicht als Vorfrage im Eintragungsverfahren zu prüfen, sondern ist darüber in einem eigenen Rechtsstreit zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zu entscheiden, da eine allfällige Stittenwidrigkeit nur die Interessenslagen der Vertragspartner berührt.
OLG Wien , 28 R 193/10y