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GesRZ 3, Juni 2011, Seite 178
Gelöschte GmbH
Auch bei „nicht vermögensrechtlichem Abwicklungsbedarf“ ist eine gelöschte, weil vermögenslose GmbH noch rechtsfähig in Bezug auf die Erfüllung ihrer „nicht vermögensrechtlichen“ Pflichten.
OLG Wien , 28 R 239/09m