Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
GesRZ 3, Juni 2011, Seite 178
Zustellung der Androhung von Zwangsstrafen
Gibt es einen ausgewiesenen Vertreter, kann die Androhung der Zwangsstrafe wirksam nur mehr an diesen zugestellt werden.
OLG Wien , 4 R 26/10p