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GesRZ 3, Juni 2011, Seite 177
Elektronische Einreichung
Bei technischen Problemen bei der elektronischen Einreichung des Jahresabschlusses ist eine geringere oder gar keine Zwangsstrafe zu verhängen.
OLG Wien , 4 R 29/10d (ähnlich 4 R 37/10f; 4 R 46/10d)