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iFamZ 3, Juni 2026, Seite 185

Keine dritte Chance für zweitinstanzlich verneinte Verfahrensmängel im Erwachsenenschutzverfahren(?)

Teresa Perner

Dieser Beitrag untersucht, ob die vom OGH zum streitigen Verfahren entwickelte stRsp zur Unanfechtbarkeit zweitinstanzlich verneinter Verfahrensmängel auf das außerstreitige Verfahren, insb auf das Erwachsenenschutzverfahren, übertragbar ist. Darüber hinaus werden die vom OGH entwickelten Ausnahmen seiner stRsp - insb iZm dem Untersuchungsgrundsatz und dem Schutz des Kindeswohls - untersucht und auf ihre Bedeutung für das Erwachsenenschutzverfahren hin analysiert.

I. Ausgangssachverhalt und Problemaufriss

Im Rahmen eines Erwachsenenschutzverfahrens bestellte das Erstgericht auf Anregung der Schwester des Betroffenen einen Rechtsanwalt zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter für bestimmte Angelegenheiten. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Gegen diesen Beschluss erhob der Betroffene einen außerordentlichen Revisionsrekurs, in dem er ua geltend machte, dass die Unterlassung einer mündlichen Verhandlung in erster Instanz einen Verfahrensmangel darstelle.

Der OGH verweist unter Hinweis auf seine stRsp zum streitigen Verfahren darauf, dass in zweiter Instanz bereits verneinte Verfahrensmängel grundsätzlich auch im Außerstreitv...

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