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Registerauskünfte für Verbände
Ab dem werden Registerauskünfte für Verbände durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKSTA) ausgestellt. Seit dem war dazu die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (KSTA) zuständig, welche nun durch die WKSTA ersetzt wird. Voraussetzung für eine Auskunftserteilung ist, dass der Antrag von einem vertretungsbefugten Organ des Verbandes (oder einer von ihm bevollmächtigten, zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person) unterfertigt ist und der Verband den Antrag schriftlich mit genauer Bezeichnung des Verbandes stellt. Die WKSTA erteilt daraufhin darüber Auskunft, ob der Verband strafgerichtlich verurteilt wurde und ob gegen den Verband als Beschuldigten ein Strafverfahren geführt wird.