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EU: Schärfere Sanktionierung von Verstößen gegen EU-Finanzdienstleistungsvorschriften
Die Europäische Kommission hat am eine Mitteilung angenommen, in der sie mögliche Wege zur Verschärfung der Sanktionsregelungen im EU-Finanzdienstleistungssektor darlegt. Nach Binnenmarkt- und DienstleistungskommissarS. 5Michel Barnier sollen „Händler und Führungskräfte eines Finanzinstituts, das die EU-Finanzdienstleistungsvorschriften nicht einhält, wissen, dass sie nicht ungeschoren davonkommen und mit einer harten Strafe rechnen müssen, unabhängig davon, in welchem Teil Europas der Verstoß begangen wurde.“
Zusammenfassend enthält die Mitteilung folgende Eckpunkte:
Unterschiedliche Sanktionsregelungen der Mitgliedstaaten: Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Finanzmarktvorschriften EU-weit nicht immer eingehalten und ordnungsgemäß angewandt werden. Festgehalten wird, dass die Sanktionen der Mitgliedstaaten vor allem in der Art der Sanktionen und der Höhe der Bußgelder divergieren. Somit besteht die Gefahr, dass Geschäfte in Ländern getätigt werden, wo die Sanktionen am schwächsten bzw am unwahrscheinlichsten sind.
Konvergentere, strengere Sanktionsregelungen: Die aufgezeigten Unterschiede in den einzelnen Mitliedstaaten machen konvergentere Sanktionsregelungen erforderlich. ...