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EU: Verordnungsentwurf über Leerverkäufe
Am legte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für einen europarechtlichen Rahmen zur Regulierung von Leerverkäufen und credit default swaps (CDS) vor. Die Verordnung soll am unmittelbar in Kraft treten.
Folgende Maßnahmen, die Aktien, welche zum Handel an einem EU-Handelsplatz zugelassen sind, betreffen, enthält der Verordnungsentwurf:
Kennzeichnungspflicht für Leerverkäufe von Aktien auf den EU-Handelsplätzen (flagging);
Meldepflicht von Investoren an die Aufsichtsbehörde bei Netto-Short-Positionen von mehr als 0,2 % des ausgegeben Aktienkapitals einer Gesellschaft;
Offenlegungspflicht von Investoren an den Markt bei Netto-Short-Positionen von mehr als 0,5 % des ausgegeben Aktienkapitals einer Gesellschaft.
Ferner finden sich im Vorschlag der Verordnung Maßnahmen betreffend öffentliche Schuldtiteln in der EU oder CDS auf Obligationen von EU-Mitgliedstaaten, insb eine Meldepflicht von Investoren an die Aufsichtsbehörde bei bedeutenden Short-Positionen oder ungedeckten CDS-Positionen.
Der Verordnungsentwurf normiert weiters Beschränkungen für ungedeckte Leerverkäufe mit Aktien und öffentlichen Schuldtiteln. Dem Vorschlag zufolge sind Leerverkäufe nur gest...