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Anwendbarkeit österr Kindschaftsrechts auch nach Umzug des Kindes während des Verfahrens; ausnahmsweise Verpflichtung, das Kind zum kontaktberechtigten Elternteil zu bringen
iFamZ 2021/40
Art 15 KSÜ; § 25, 27 IPRG; § 186 ABGB
(…) Die Mutter zeigt in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG auf:
1. Der Minderjährige hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung vor dem Erstgericht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Damit waren die österreichischen Gerichte nach Art 8 Abs 1 VO Brüssel IIa international zuständig. Das wird von der Mutter im außerordentlichen Revisionsrekurs auch nicht in Frage gestellt.
2. Bei einem im Inland gelegenen gewöhnlichen Aufenthalt des Minderjährigen ist gem Art 8 Abs 1 VO Brüssel IIa iVm Art 15 Abs 1 KSÜ österreichisches Recht anzuwenden (RIS-Justiz RS0127234 [T1]).
Strittig ist, ob Art 15 Abs 1 KSÜ auch dann anzuwenden ist, wenn die Zuständigkeit zwar nach der VO Brüssel IIa – bspw wie im vorliegenden Fall aufgrund der perpetuatio fori – gegeben ist, nicht mehr jedoch – aufgrund des Aufenthaltswechsels des Sohnes vor zwei Jahren während des laufenden Verfahrens – nach dem KSÜ (vgl Art 5 Abs 2 KSÜ). Die Frage, ob österreichische Gerichte auch bei einem Aufenthaltswechsel des Minderjährigen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten weiterhin gem Art 15 Abs 1 KSÜ österreichisches Sachrech...