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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 363

GmbH

GmbH: Eingliederung von Gesellschafter-Geschäftsführern in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft.

§ 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

In der Beschwerde wird vorgebracht, die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer erbrächten der Beschwerdeführerin entgeltlich Programmierleistungen. Sie übten diese Programmiertätigkeit jeweils im Rahmen ihres Einzelunternehmens aus, bei dem sie selbst die Kosten (für Pkw, Sozialversicherung etc) trügen. Sie verfügten auch jeweils über einen Gewerbeschein. Die Rechtsform der GmbH sei vorwiegend aus Haftungsgründen gewählt worden und um – den Wünschen des Auftraggebers der Software entsprechend – eine „gewisse Firmenstruktur“ zu schaffen. Die beiden Einzelunternehmer hätten das Risiko des Einnahmen-Verlustes zu tragen, wenn der Kunde der Beschwerdeführerin keine Vertragsverlängerung (betreffend Software) vornehme. Obwohl im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Neuerungsverbot besteht, wolle die Beschwerdeführerin dennoch darauf verweisen, dass es zutreffen könnte, dass die ihr von den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern verrechneten Honor...

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