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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 362

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft: Vorschreibung von KESt an die britische Muttergesellschaft einer inländischen Gesellschaft.

Art 43 und 48 EGV

Art 10 Abs 1 DBA-Großbritannien

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Die Beschwerdeführerin behauptet im Beschwerdeverfahren allerdings – Bezug nehmend auf den Schlussantrag des GeneralanwaltsS. 363 in der Rs C-170/05, Denkavit Internationaal BV – auch einen Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten unter Hinweis darauf, dass eine „DBA-Anrechnung“ tatsächlich nicht in vollem Ausmaß hätte erfolgen können, weil – wie schon im angefochtenen Bescheid erwähnt – der strittige Betrag den in Großbritannien auf die Dividendenzahlungen entfallenden Steuerbetrag übersteige.

Damit zeigt die Beschwerdeführerin eine relevante Rechtsverletzung durch den angefochtenen Bescheid auf. In seinem (zwischenzeitig ergangenen) Urteil vom , Rs C-170/05, Denkavit Internationaal BV, brachte der EuGH zum Ausdruck, dass die Art 43 und 48 EGV dahin auszulegen sind, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates entgegenstehen, die allein für gebietsfre...

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