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GesRZ 4, August 2010, Seite 238

GmbH

GmbH: Die Behandlung von Zahlungen an einen Geschäftsführer zur Abfindung von Pensionsansprüchen als begünstigte Entschädigungen gem § 32 EStG 1988 setzt ua voraus, dass die Initiative nicht vom Pensionsberechtigten ausgegangen ist.

§ 2 Abs 3, §§ 32 und 37 EStG 1988

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, schloss mit der M. GmbH (alt) am (geändert am ) einen Geschäftsführervertrag ab, in dem ihm ua eine Alterspension von 25.000 Schilling monatlich (wertgesichert auf der Basis der Indexzahl Jänner 1990 des Verbaucherpreisindex 1986), beginnend mit Erreichen des 65. Lebensjahres, zugesagt wurde. Die M. GmbH (alt) war aufgrund des Geschäftsführervertrages zur Rückversicherung des Rentenversprechens verpflichtet und schloss zu diesem Zweck zwei Er- und Ablebensversicherungen ab, deren Laufzeiten mit dem Ableben des Beschwerdeführers, spätestens aber am und am , endeten. Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom wurde der Steuerberatungsbetrieb der M. GmbH (alt) in die am zu diesem Zweck gegründete G. GmbH eingebracht, von der auch die Pensionszusage an den Beschwerdefüh...

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