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Deutschland: Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte
Am hat der Bundestag das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte beschlossen.S. 184 Danach sind ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, ebenso untersagt wie der Handel mit Kreditausfallversicherungen (CDS), soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dient. Anders als in der ursprünglichen Fassung des Entwurfes sind jedoch sog Intraday-Geschäfte – also Geschäfte, die innerhalb eines Tages abgeschlossen werden – von dem Leerverkaufsverbot ausgenommen. Außerdem fällt die geplante Ermächtigung für das Bundesfinanzministerium weg, bestimmte schädliche Finanzinstrumente per Verordnung verbieten zu können. Stattdessen soll darüber künftig der Bundestag entscheiden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie online unter: http://gesetzgebung.beck.de/news/vorbeugung-gegen-missbraeuchliche-wertpapier-und-derivategeschaefte