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Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
Das BMF hat am einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010) übermittelt. Nach einer umfassenden Anpassung des FinStrG an die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens sollen nun Interessen von Betroffenen gesichert sowie die Treffsicherheit und Effektivität des Finanzstrafrechts verbessert werden. Durch ein klares Sanktionssystem und Tat bestände, die Sanktionsdefizite schließen, soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Begutachtungsfrist endet am .
Der Entwurf ist online abrufbar unter:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00171/fnameorig_188906.html