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GesRZ 4, August 2010, Seite 183

Finanzstrafgesetz-Novelle 2010

Das BMF hat am einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010) übermittelt. Nach einer umfassenden Anpassung des FinStrG an die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens sollen nun Interessen von Betroffenen gesichert sowie die Treffsicherheit und Effektivität des Finanzstrafrechts verbessert werden. Durch ein klares Sanktionssystem und Tat bestände, die Sanktionsdefizite schließen, soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Begutachtungsfrist endet am .

Der Entwurf ist online abrufbar unter:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00171/fnameorig_188906.html

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Übernahmekommission. Mag. Matthias Schimka ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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