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GesRZ 3, Juni 2010, Seite 175

KG

KG: Voraussetzungen für das Vorliegen von Liebhaberei.

§§ 1, 2 Abs 3 und 4 LVO 1990 und 1993

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Die drei Beschwerdeführer sind Kommanditisten einer KG, deren Geschäftsgegenstand der Erwerb von Liegenschaften und deren Bebauung und Vermietung ist. Die KG wurde im Jahr 1992 gegründet. Mit Kaufvertrag vom und erwarb sie ein Grundstück. Darauf errichtete sie in der Folge ein Gebäude mit 17 Wohnungen. Seit 1996 werden die Wohnungen vermietet.

  • Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte das Finanzamt zur Auffassung, dass die gegenständliche Vermietung eine Betätigung nach § 1 Abs 1 der Liebhabereiberordnung (LVO) darstelle. Im Hinblick darauf, dass Gesellschafter ihre Beteiligung an der KG zu einem wesentlichen Teil mit Fremdkapital finanziert hätten und die Zinsen als Sonderwerbungskosten zu berücksichtigen seien, liege jedenfalls aus der Sicht von 10 Gesellschaftern keine Einkunftsquelle, sondern einkommensteuerliche Liebhaberei vor.

  • Die dagegen erhobene Berufung hatte keinen Erfolg.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Der VwGH hat wiederholt ausgesprochen, dass für Zeiträume, in welch...

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