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OLG Innsbruck: Begünstigtendominierter Stiftungsbeirat – Abberufungsrecht aus wichtigem Grund
In der zwischenzeitig rechtskräftigen Entscheidung des OLG Innsbruck vom 3 R 13/10a, vertritt das Gericht – anders als der OGH (, 6 Ob 42/09h, GesRZ 2009, 372 mit Anm von Hochedlinger) – die Auffassung, dass auch ein begünstigtendominierter Stiftungsbeirat Mitglieder des Stiftungsvorstandes bestellen sowie abberufen kann, wenn die vorzeitige Abberufung der Vorstandsmitglieder auf objektiv wichtige Gründe iSd § 27 Abs 2 PSG eingeschränkt ist. Volltext der Entscheidung samt Anm von H. Torggler/Schäfer in diesem Heft auf S 167.