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Novelle des Finalitätsgesetzes
Die Novellierung des Finalitätsgesetzes (BGBl I 1999/123 idgF) dient der Umsetzung von Art 1 der Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (ABl L 146 vom , S 37). Inhaltlich geht es um eine Novellierung der im Finalitätsgesetz umgesetzten Richtlinie 98/26/EG („Finalitätsrichtlinie“), die der Sicherung von Forderungen in Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen dient. Hauptgesichtspunkt der geplanten Gesetzesänderung ist die Einführung des Begriffs des „interoperablen Systems“, der eine Antwort auf die wachsende Zahl von Verbindungen zwischen den Systemen infolge der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente und des Europäischen Kodex für Clearing und Settlement darstellt. Ebenso werden diesbezüglich die Verantwortlichkeiten von Systembetreibern klargestellt.
Der Gesetzesentwurf wurde am in Begutachtung versandt. Ende der Begutachtungsfrist war der . Der Gesetzesent...