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EU: Befragung zu weiteren möglichen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu etwaigen weiteren Änderungen an den geltenden Eigenkapitalvorschriften (Capital Requirements Directive: „CRD“) gestartet, die den Bankensektor und das gesamte Finanzsystem krisenfester machen sollen. Die Änderungen (CRD IV) sollen die Änderungspakete aus dem Oktober 2008 (CRD II) und aus dem Juli 2009 (CRD III) ergänzen. Ziel der geplanten Änderungen ist es, das Eigenkapital qualitativ zu verbessern, Risiken breiter abzudecken, die Eigenkapitalvorschriften weniger prozyklisch zu gestalten, der übermäßigen Nutzung des Fremdkapitalhebels entgegenzuwirken, die Vorschriften für die Liquiditätsvorsorge zu verschärfen und zukunftsorientierte Rückstellungen für Kreditausfälle einzuführen.
Alle interessierten Kreise sind aufgerufen, sich bis zum an der Konsultation zu beteiligen und mitzuteilen, wie sich die möglichen Änderungen auf ihre Tätigkeit auswirken würden.
Nähere Informationen sind im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm