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Deutschland: Änderung des Umwandlungsrechts geplant
Zur Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG (Änderungsrichtlinie) hat die deutsche Bundesjustizministerin am einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Stellungnahme versandt. Der Entwurf sieht zur Vereinfachung der Verschmelzung und Spaltung insb neue Vorgaben für die Berichts- und Dokumentationspflichten vor. Die Richtlinie ist bis zum umzusetzen.
Der Gesetzesentwurf ist online abrufbar unter: http://bmj.de/enid/734132011f13c48d66972c7909aafe9c,83aa5d305f7472636964092d0932363331/Gesellschaftsrecht/Drittes_Gesetz_zur_aenderung_des_Umwandlungsgesetzes_1o9.html
Zur Änderungsrichtlinie aus österreichischer Sicht vgl eingehend Schimka/Schörghofer, Neue europäische Vorgaben für die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen – Zur Änderung der Fusions-RL, der Spaltungs-RL, der EU-Verschmelzungs-RL und der Kapital-RL, WBl 2010, 109.