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GesRZ 2, April 2010, Seite 71

Geldwäsche-Novelle 2010

Anknüpfend an das vom Ministerrat am beschlossene 10-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat das Bundesministerium für Finanzen am einen Entwurf zu einem Bundesgesetz in Begutachtung versandt. Dieser Gesetzesentwurf, mit dem das BWG, das FMABG, das BörseG, das ZaDiG, das WAG, das GSpG und das VAG geändert werden soll, enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Sicherstellung der Einhaltung der höchsten internationalen Transparenz- und Rechtsstandards. Dieses Transparenzpaket enthält, unter Bezugnahme auf die Anmerkungen der Financial Action Task Force (FATF) im Mutal Evaluation Report bezüglich „Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism in Austria“ vom , für die im Vollzugsbereich des BMF befindlichen Vorschriften folgende Eckpunkte:

  • Verdachtsmeldungen: Nach gegenwärtiger Rechtslage müssen Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass einen Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient. Künftig sollen Meldungen auch dann erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen, bz...

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