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GesRZ 1, Februar 2010, Seite 55

Wirkung der Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH

Eveline Artmann

§§ 25, 35 Abs 1 Z 1 GmbHG

Der Geschäftsführer wird durch die Entlastungserklärung der Gesellschaft von allen Ansprüchen frei, die der Gesellschaft bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen als aus Verstößen des Geschäftsführers erwachsen erkennbar waren. Die Entlastung führt nur dann nicht zur Haftungsbefreiung, wenn die Verstöße aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar oder die Unterlagen nicht vollständig waren.

(OLG Innsbruck 15 Ra 59/08a; LG Innsbruck 48 Cga 100/05d)

Der Beklagte war vom bis zum Geschäftsführer der Klägerin. Gesellschafter waren zunächst R. und O. O. war darüber hinaus an einer Reihe weiterer Gesellschaften, so auch an der O. GmbH, deren Geschäftsführer er war, maßgeblich beteiligt. Am ersuchte O. seinen Mitgesellschafter und – neben dem Beklagten – allein vertretungsbefugten Geschäftsführer um die Ausstellung eines Schecks über 500.000 Schilling für die O. GmbH. Dieser stünden für im Jahre 2000 geleistete Arbeiten entsprechende Forderungen zu, Zahlung sei noch nicht erfolgt. R. übergab den gewünschten Scheck an O. Unabhängig davon und ohne Kenntnis des anderen Geschäftsführers forderte O. den Beklagten...

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