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GesRZ 1, Februar 2010, Seite 13

Überlegungen zum gemeinsamen Vorgehen

Peter Huber

Ein Zusammenwirken von Aktionären einer börsenotierten Gesellschaft kann zur Angebotspflicht führen. Dieser Beitrag soll anhand der aktuellen Entscheidungspraxis der ÜbK zeigen, welche Formen der Zusammenarbeit als gemeinsames Vorgehen qualifiziert werden und somit eine Angebotspflicht begründen. Nach einer Darstellung der in Deutschland durch das Risikobegrenzungsgesetz zum acting in concert geschaffenen Rechtslage wird der Versuch unternommen, ein an den Regelungszwecken der Angebotspflicht orientiertes, auf einer Gleichwertigkeit der Gefährdungslage mit jener bei alleiniger Kontrollerlangung basierendes System des gemeinsamen Vorgehens zu entwickeln.

I. Einführung in die Problemstellung

Das gemeinsame Vorgehen von Rechtsträgern, vor allem die Abstimmung von Kernaktionären bei Aufsichtsratswahlen, hat in der übernahmerechtlichen Praxis der letzten Jahre erhebliche Bedeutung erlangt. Die Ursachen dieser Entwicklung sind nicht eindeutig bestimmbar: Hat sich die typische Kernaktionärsstruktur der österreichischen AGs geändert? Oder ist in der Zunahme der Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens eine Reaktion der Marktteilnehmer und der ÜbK auf die mit dem ÜbRÄG 2006 in Kraft getretenen Änd...

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