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GesBR – Zwang zum Rechtsformwechsel ab 1.1.2010
Betreibt eine GesBR ein Unternehmen, so schreibt § 8 Abs 3 UGB die Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch als OG oder KG vor, sofern durch das betriebene Unternehmen die Umsatzgrenze des § 189 UGB überschritten wird. Diese Eintragungspflicht war für Personengesellschaften, die am bereits bestanden haben, bis zum zu erfüllen.