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Stiftungsrichtlinien 2009
Das BMF hat am die StiftR 2009 veröffentlicht, welche an die Stelle der StiftR 2001 treten. Die Richtlinien sollen eine Auslegungshilfe für die Besteuerung von Stiftungen darstellen und eine einheitliche Vorgangsweise gewährleisten. Teil 1 der StiftR 2009 behandelt das Körperschaftsteuerrecht, Teil 2 das Einkommen-/Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen, des Stifters, der (Letzt-)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung und Teil 3 das Stiftungseingangssteuergesetz, die Nachversteuerung, die Grunderwerbsteuer und das Schenkungsmeldegesetz. Die Richtlinien sind – soweit sich aus gesetzlichen Inkrafttretensbestimmungen nicht etwas anderes ergibt – grundsätzlich ab der Veranlagung 2009 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle finden die Richtlinien Anwendung, wenn für diese Zeiträume keine anderen Bestimmungen Gültigkeit haben oder die StiftR 2001 günstigere Regelungen vorsehen.
Die Richtlinien sind online abrufbar unter https://findok.bmf.gv.at/findok/ (GZ BMF-010200/0011-VI/6/2009).