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KEG
KEG: Errichtung durch übertragende Umwandlung; Universalsukzession nach einer GmbH; Übertragung eines Betriebes.
Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
Gem § 5 Abs. 1 UmwG in der hier maßgebenden Fassung kann die Hauptversammlung (Generalversammlung) einer Kapitalgesellschaft die Errichtung einer OHG, einer KG oder einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft und zugleich die Übertragung des Vermögens der Kapitalgesellschaft auf die OHG, KG oder eingetragene Erwerbsgesellschaft beschließen.
Art II UmgrStG in der hier maßgebenden Fassung lautet auszugsweise:
„Umwandlung Anwendungsbereich
§ 7. (1) Umwandlungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. errichtende Umwandlungen nach dem Bundesgesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996, wenn ein Betrieb übertragen wird,
...“
Die belangte Behörde geht sachverhaltsmäßig davon aus, dass die Beschwerdeführerin bis jedenfalls 1997 ausschließlich vermögensverwaltend tätig war und begründet dies im Wesentlichen damit, dass die in der Berufung angeführten Nebenleistungen zur Vermietung keine Verwaltungsarbeiten erforderten, die das bei bloß...