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VwGH 03.02.1964, 0105/63

VwGH 03.02.1964, 0105/63

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Kaufpreis für eine noch nicht fertig gestellte Eigentumswohnung ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Verkäufer sich anläßlich des Abschlusses eines Kaufvertrages über einen ideellen Miteigentumsanteil zur Fertigstellung des bereits begonnenen Baues verpflichtet und die Übergabe des Liegenschaftsanteiles erst nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen soll.
Norm
RS 2
Gegen die Vorschrift des § 299 Abs 2 BAO bestehen weder im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit Bedenken.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3019 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000105.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAG-38924