VwGH 03.02.1964, 0105/63
VwGH 03.02.1964, 0105/63
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Der Kaufpreis für eine noch nicht fertig gestellte Eigentumswohnung ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Verkäufer sich anläßlich des Abschlusses eines Kaufvertrages über einen ideellen Miteigentumsanteil zur Fertigstellung des bereits begonnenen Baues verpflichtet und die Übergabe des Liegenschaftsanteiles erst nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen soll. |
Norm | |
RS 2 | Gegen die Vorschrift des § 299 Abs 2 BAO bestehen weder im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit Bedenken. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 3019 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963000105.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAG-38924