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GesRZ 6, Dezember 2009, Seite 315

Grundzüge der GmbH-Reform 2010

Im Rahmen einer von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl gemeinsam abgehaltenen Pressekonferenz wurden am die Grundzüge der GmbH-Reform 2010 vorgestellt. Kernpunkt der Reform ist die Senkung des Stammkapitals, das bei der Gründung bar und zur Gänze eingezahlt werden muss, auf 10.000 Euro. Darüber hinaus ist eine Reduktion der Gründungskosten durch geringere notarielle Beurkundungskosten geplant. Zur Verbesserung des Gläubigerschutzes sollen GmbHs in Zukunft zu einer verstärkten Bildung von gesetzlichen Rücklagen angehalten werden. Je nach Eigenkapitalausstattung sollen 25 % oder 10 % des Gewinns in Rücklagen fließen. Weiters sollen Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung aus Anlass der GmbH-Gründung abgeschafft werden. Schließlich soll ein Mehrheitsgesellschafter künftig zur Stellung des Konkursantrags verpflichtet sein, wenn eine insolvente GmbH führungslos wird.

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Übernahmekommission. Mag. Matthias Schimka ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuni...
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