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GesRZ 4, August 2009, Seite 240

OhneTitel

AG: Steuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütung, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeldern; Vorwegverfügung des Aufsichtsratsmitgliedes über einen derartigen Anspruch schließt einen Zufluss an das Aufsichtsratsmitglied nicht aus.

§ 22 Z 2 Teilstrich 1 EStG 1988

§ 86 Abs 2 und § 98 Abs 1 AktG

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Ein Dienstnehmer einer GmbH sowie einer KG wurde von seinen Dienstgebern jeweils in den Aufsichtsrat von AGs entsandt, wobei vereinbart wurde, dass die Aufsichtsratsentschädigungen dem jeweiligen Dienstgeber zustehen.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Der Beschwerdeführer meint, die Aufsichtsratsvergütungen seien ihm nicht zuzurechnen. Nach der als Leistungsvertrag definierten „privatrechtlichen Vereinbarung“ zwischen ihm und seinem Arbeitgeber sei seine Aufsichtsratstätigkeit Teil seiner Tätigkeit für den Dienstgeber, die nicht separat vergütet werde. Sämtliche Aufsichtsratsvergütungen stünden daher dem Auftraggeber zu und seien auch von diesem zu versteuern. Schon unter dem Gesichtspunkt des Zufluss-Abfluss-Prinzips seien diese Vergütungen ihm nicht zugeflossen, weil er nicht frei über die Einnahmen habe verfügen können...

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